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Spenden an die Steirische Kinderkrebshilfe sind laut Spendenbegünstigungsbescheid vom 18.11.2019 gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG steuerlich absetzbar (Reg. Nr. SO 15843).
Für die zeitliche Zuordnung Ihrer Spende zum jeweiligen Kalenderjahr gilt das Datum des Zahlungseinganges.
* Ihre persönliche Spende wird bei Bekanntgabe des Geburtsdatums automatisch dem Finanzamt gemeldet. Dafür ist bei der Einzahlung Ihrer Spende Vor- und Nachname (Schreibweise lt. Eintrag im Zentralen Melderegister) sowie Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) bekannt geben.