Familien von Kindern und Jugendlichen, die an Krebs oder hämatologischen Erkrankungen leiden, haben die Möglichkeit, halbjährlich einen Subventionsantrag an die Steirische Kinderkrebshilfe zu stellen.
Voraussetzungen:
— Mitgliedschaft beim Verein „Steirische Kinderkrebshilfe“ (Jahresmitgliedsbeitrag EUR 15,–)
— Jährliches Haushaltsnettoeinkommen unter EUR 56.000,–
Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht bis zum Therapieende.
Die jeweiligen Anträge werden nach Eintreffen der vollständigen Unterlagen in der nächstfolgenden Sitzung behandelt. Die Vorstandssitzungen finden in der Regel (ausgenommen August) einmal monatlich statt. Bei positiver Erledigung wird eine individuelle finanzielle Unterstützung in Abhängigkeit vom Familieneinkommen gewährt.
Zur Finanzierung der Subventionszahlungen an betroffene Eltern wird die Steirische Kinderkrebshilfe vom Verein „Golfen mit Herz“ unterstützt, der alljährlich Sportveranstaltungen zu Gunsten krebskranker Kinder und Jugendlicher durchführt. Das Ansuchen an den Verein wird von den Familien parallel zum Subventionsantrag der Steirischen Kinderkrebshilfe gestellt.
Die beiden vollständig ausgefüllten, vom behandelnden Arzt unterschriebenen und mit Klinikstempel versehenen Anträge (Steirische Kinderkrebshilfe u. „Golfen mit Herz“) sind gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die Steirische Kinderkrebshilfe zu schicken (per Post, Fax oder Mail).